Wer trägt die Kosten?
Die Beratung von Familien muss privat bezahlt werden. Eine Abrechnung mit einer gesetzlichen
Krankenkasse ist nicht möglich.
Es ist mir wichtig, dass trotz gro§er finanzieller Belastungen, eine Beratung begonnen bzw. auch
zu Ende geführt werden kann. Individuelle Honorarvereinbarungen sind abweichend von den
üblichen Beratungskosten in besonderen Bedarfslagen möglich und können, nach Darlegung eines
au§ergewöhnlichen Falles, individuell vereinbart werden.
Terminvereinbarung
Ablauf der Beratung
Honorar











